Betreutes Wohnen

 

Betreutes Wohnen gem. §§ 67-69 SGB XII:


Das "Betreute Wohnen" bietet einzelfallbezogene Hilfen für Personen in eigenem Wohnraum.

Wichtigste Voraussetzung für eine Aufnahme ins "Betreute Wohnen" ist die Bereitschaft und die Fähigkeit zu kontinuierlicher Zusammenarbeit.

Inhaltlicher Schwerpunkt der Betreuung liegt auf allen Maßnahmen, die der Wohnungssicherung dienen und eine Verbesserung der Lebenssituation bewirken.


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