Zielgruppe
Aufgenommen werden Frauen ab 18 Jahren, bei denen eine besondere soziale Notlage und besondere soziale Schwierigkeiten nach den §§ 67 - 69 SGB XII vorliegen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine bestehende oder drohende Wohnungslosigkeit und der Wunsch, in einer betreuten Einrichtung zu leben und dort Unterstützung anzunehmen.
Kinder können ebenfalls mit aufgenommen werden. Hierfür gelten besondere Absprachen mit den jeweils zuständigen Jugendämtern.
Bei Migrantinnen muss ein gesicherter Aufenthaltsstatus vorliegen, bzw. im Rahmen des Aufenthaltes erreichbar sein.
Selbstverständlich finden auch Frauen mit psychischen Erkrankungen Aufnahme bei uns.
Akute Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit schließt eine Aufnahme aus. Selbstverständlich arbeiten wir jedoch mit Frauen, die eine Suchtproblematik mitbringen und beziehen Rückfälle in unsere Arbeit mit ein.