Betreutes Wohnen

Beratungszimmer
Beratungszimmer

Betreutes Wohnen nach den §§ 67, 68 SGB XII

bietet an

  • Beratung und Betreuung in eigenem Wohnraum

unterstützt und berät bei

  • Wohnungssuche/ -sicherung
  • Arbeitssuche
  • Regelung administrativer Schwierigkeiten
  • Fragen der Gesundheitsfürsorge
  • Alltagsstrukturierung

begleitet zu

  • Ämtern und Behörden

Voraussetzungen für die Betreuung sind

  • Wohnungslosigkeit bzw. Nichtsesshaftigkeit
  • besondere soziale Schwierigkeiten
  • Volljährigkeit
  • Bereitschaft zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit

 

Betreutes Wohnen nach §§ 113 ff. SGB IX

bietet an

  • Beratung und Betreuung von alkoholkranken Menschen in eigenem Wohnraum

unterstützt und berät bei

  • dem Umgang mit der Alkoholabhängigkeit
  • Wohnungssuche/ -sicherung
  • Arbeitssuche/ -erhalt
  • Alltagsstrukturierung
  • Fragen der Gesundheitsfürsorge
  • Kontakten mit Einrichtungen der Suchthilfe

begleitet zu

  • Ämtern und Behörden

Voraussetzungen für die Betreuung sind

  • Bereitschaft zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit
  • fachärztliche Stellungnahme

 

Beratungszimmer
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