Betreutes Wohnen
Beratungszimmer
Betreutes Wohnen nach den §§ 67, 68 SGB XII
bietet an
- Beratung und Betreuung in eigenem Wohnraum
unterstützt und berät bei
- Wohnungssuche/ -sicherung
- Arbeitssuche
- Regelung administrativer Schwierigkeiten
- Fragen der Gesundheitsfürsorge
- Alltagsstrukturierung
begleitet zu
- Ämtern und Behörden
Voraussetzungen für die Betreuung sind
- Wohnungslosigkeit bzw. Nichtsesshaftigkeit
- besondere soziale Schwierigkeiten
- Volljährigkeit
- Bereitschaft zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit
Betreutes Wohnen nach §§ 113 ff. SGB IX
bietet an
- Beratung und Betreuung von alkoholkranken Menschen in eigenem Wohnraum
unterstützt und berät bei
- dem Umgang mit der Alkoholabhängigkeit
- Wohnungssuche/ -sicherung
- Arbeitssuche/ -erhalt
- Alltagsstrukturierung
- Fragen der Gesundheitsfürsorge
- Kontakten mit Einrichtungen der Suchthilfe
begleitet zu
- Ämtern und Behörden
Voraussetzungen für die Betreuung sind
- Bereitschaft zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit
- fachärztliche Stellungnahme
Beratungszimmer