Männerwohnheim Horizont-Haus

Neuigkeiten

Hinweisgeberschutzgesetz
12.12.2023

zurück zur Übersicht

alle Neuigkeiten

Das Horizont-Haus ist eine sozialpädagogische Einrichtung für Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Die allgemeine Zielsetzung begründet sich in den §§ 67 ff. SGB XII und beinhaltet die Gewährung adäquater Hilfen für Menschen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen und welche aus eigener Kraft nicht überwunden werden können. Die Hilfe umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Sie orientieren sich an dem individuellen Hilfebedarf.

 

Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei

-       Fehlender Wohnung

-       Ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage

-       Gewaltgeprägten Lebensumstände

-       Haftentlassung

die mit sozialen Schwierigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit

-       Der (Aufrecht-)Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung

-       Der Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes

-       Familiären oder anderen sozialen Beziehungen und/oder

-       Straffälligkeit

verbunden sind.

Die Aufnahme ins Horizont-Haus erfolgt nur nach einem Vorstellungsgespräch. Neben den oben genannten besonderen Lebensverhältnissen sind zusätzlich notwendig:

-       Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden im Rahmen des Hilfeplans

-       Bereitschaft, sich aktiv an der Betreuung zu beteiligen und Veränderungen anzustreben

-       Einhaltung der Hausordnung

-       Übernahme der Maßnahmekosten durch einen Kostenträger.