 
  Das             Horizont-Haus ist eine             sozialpädagogische Einrichtung für Männer ab dem vollendeten             18. Lebensjahr. 
Die             allgemeine Zielsetzung             begründet sich in den §§ 67 ff. SGB XII und beinhaltet die             Gewährung adäquater             Hilfen für Menschen, bei denen besondere soziale             Schwierigkeiten der Teilnahme             am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen und welche aus             eigener Kraft nicht             überwunden werden können. Die Hilfe umfasst alle Maßnahmen,             die notwendig sind,             um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern             oder ihre             Verschlimmerung zu verhindern. Sie orientieren sich an dem             individuellen             Hilfebedarf.
 
Besondere             Lebensverhältnisse             bestehen bei
-       Fehlender Wohnung
-       Ungesicherter             wirtschaftlicher Lebensgrundlage
-       Gewaltgeprägten             Lebensumstände
-       Haftentlassung
die             mit sozialen             Schwierigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit
-       Der             (Aufrecht-)Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung
-       Der Erlangung und             Sicherung eines Arbeitsplatzes
-       Familiären oder             anderen sozialen Beziehungen und/oder
-       Straffälligkeit
verbunden             sind.
Die             Aufnahme ins             Horizont-Haus erfolgt nur nach einem Vorstellungsgespräch.             Neben den oben             genannten besonderen Lebensverhältnissen sind zusätzlich             notwendig:
-       Die Bereitschaft             zur Zusammenarbeit mit den             Mitarbeitenden im Rahmen des Hilfeplans
-       Bereitschaft, sich             aktiv an der Betreuung zu beteiligen             und Veränderungen anzustreben
-       Einhaltung der             Hausordnung
-       Übernahme der             Maßnahmekosten durch einen Kostenträger.